Rahmenbedingungen
Ablauf
Terminvereinbarung
Wenn Sie einen Termin für sich oder Ihr Kind vereinbaren möchten, kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail oder telefonisch. Im Rahmen dieses Kontakts vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch.
Erstgespräch
Im Erstgespräch geht es darum, gemeinsam einen Überblick über Ihr Anliegen, Ihre Situation, Wünsche und Ziele zu schaffen. Es dient außerdem dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Klären von Rahmenbedingungen. Auch Fragen zum Ablauf der Behandlung und den verwendeten Methoden können darin geklärt werden. Bei Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, dass bei diesem Termin auch zumindest ein Elternteil anwesend ist. Nach dem Erstgespräch entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen und ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.
Weitere Termine
Wenn Sie die gemeinsame Arbeit beginnen möchten, vereinbaren wir weitere Termine. Diese finden im Einzelsetting statt, bei Kindern und Jugendlichen finden zusätzlich begleitende Elterngespräche statt. Die Häufigkeit der Sitzungen und Dauer der Behandlung hängt von dem jeweiligen Anliegen ab und kann individuell unterschiedlich ausfallen.
Kosten
Klinisch-psychologische Beratung / Behandlung (50 Minuten): 105 €.
Erstgespräche dauern ebenfalls 50 Minuten und sind kostenpflichtig.
Kostenzuschuss
- Für die klinisch-psychologische Behandlung kann bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder Befindungsstörung nach ICD-10 ein Kostenzuschuss bei der Krankenkasse beantragt werden. Dafür ist eine ärztliche Bestätigung spätestens vor der zweiten Behandlungseinheit erforderlich. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt des BÖP – Ihr Weg zum Kostenzuschuss.
- Die klinisch-psychologische Beratung kann nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
Absageregelung
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie um möglichst frühzeitige Absage. Da der Termin ausschließlich für Sie/ Ihr Kind reserviert ist, muss dieser bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Bei später abgesagten Terminen ersuche ich um Verständnis, dass ich das volle Honorar in Rechnung stellen muss.
Verschwiegenheit
Als Klinische Psychologin unterliege ich einer strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht laut Psychologengesetz §37. Diese verpflichtet mich zur Verschwiegenheit über alle Geheimnisse, die mir im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit anvertraut werden. Diese Pflicht gilt natürlich auch über die Zeit der gemeinsamen Arbeit hinaus.